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FUNKBETRIEB
Falsche Vorwürfe
Ende Juni erhielten vier Mitglieder des
Komitees des HSC (Radio Telegraphy
High Speed Club) Post von Dienststel-
len ihrer jeweils zuständigen Kriminal-
polizei. Sie sollten sich zu Betrugsvor-
würfen zum Nachteil des „Amateur Ra-
dio Telegrafie High Speed Club e.V.“
mit Sitz in Pöcking äußern.
Udo Osenbrügge, DJ7LQ, 1. Vorsitzen-
der dieses Vereins, warf ihnen u.a. vor,
auf der HAM RADIO in Friedrichshafen
unter Verwendung des geschützten Na-
mens „HSC“ illegal einen Stand betrie-
ben zu haben. Außerdem sollen sie dort
Mitglieder geworben und von den „Be-
trogenen“ Mitgliedsbeiträge und Spen-
den vereinnahmt haben, die recht-
mäßig dem eingetragenen Verein zu-
stünden.
Die Komitee-Mitglieder der Interessen-
gruppe HSC (Werner Hennig, DF5DD,
Lutz Schröer, DL3BZZ, Prof. Dr. Hans
Schwarz, DK5JI, und Jens Sperling,
DL7AKC) kamen der Aufforderung der
Behörde nach und erläuterten aus ihrer
Sicht die Sachlage (s.a. Kommentar) .
Darauf erfolgte in einem Schreiben der
Staatsanwaltschaft Ravensburg vom 7.
Juli 2003 die Einstellung des Ermitt-
lungsverfahrens mit dem Aktenzeichen
33Js14395/02. Jens Sperling, DL7AKC
Gegenseitigkeitsab-
kommen mit Thailand
Zur HAMRADIO trat das Gegenseitig-
keitsabkommen für Gastlizenzen zwi-
schen dem Königreich Thailand und der
Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Nach über zehn Jahren Verhandlungen
wurde es mit Hilfe von RegTP, BMWA
und Auswärti-
gem Amt – koor-
diniert vom
DARC-Auslands-
referat – zum Ab-
schluss gebracht.
Der Dank gilt
dem thailändi-
schen Amateur-
funkverband
RAST für seine
Unterstützung.
Die jeweiligen
Fernmeldever-
waltungen ent-
scheiden, welche
Genehmigungsklasse vergeben wird, da
die länderspezifischen Voraussetzungen
unterschiedlich sind.
Deutsche Funkamateure, die in Thailand
wohnen, haben bereits erste Rufzeichen
mit der Zuteilung HSØ/Zxx erhalten.
Antragsformulare gibt es in der DARC-
Geschäftsstelle und im Servicebereich
unter http://service.darc.de/referate/
ausland/gastlizenz1/informationen/
thailand.htm. Hans Ehlers, DF5UG
» Der Kommentar ... «
Jens Sperling, DL7AKC
Für die Bearbeitung
eines Gastlizenzantrages
für Thailand sollte man
drei Monate einplanen
Prozesskosten zu Lasten des einge-
tragenen Vereins gingen (Az LG
Duisburg 100256/81).
Ein Prozess gegen den ehemaligen
HSC-Präsidenten Edgar Schnell,
DL6MK†, endete 1983 sogar vor
dem Oberlandesgericht Frankfurt.
Dieses führte in seiner Urteilsbe-
gründung aus: „...die Befugnis,
den Namen zu führen, steht demje-
nigen zu, der ihn sich zuerst zuge-
legt hat. Unstreitig gab es den losen
Zusammenschluss von Funkamateu-
ren... unter der Bezeichnung
„HSC“ schon lange vor der Grün-
dung des Klägers, und dieser könnte
... dem Beklagten das Recht zur Ver-
wendung der Bezeichnung nur
dann wirksam bestreiten, wenn es
die ältere Vereinigung in Wirklich-
keit heute nicht mehr gäbe... Die
Gründung des Klägers stellt sich da-
her nicht als eine Fortführung des al-
ten „HSC“ in neuer Organisations-
form dar, sondern als eine Abspal-
tung, die den Fortbestand des bishe-
rigen Clubs nicht berührt.“ (Az 15
U39/82).
Zusammengefasst besagen die Urtei-
le:
• Die Gründung des eingetragenen
Vereins „HSC e.V.“ ist keine Fort-
führung des ursprünglichen HSC in
neuer Vereinsform.
• Der HSC existiert weiterhin als
Interessengemeinschaft; eine Auflö-
sung durch die Gründungsversamm-
lung des eingetragenen Vereins ge-
gen den Willen der Mitglieder des
ursprünglichen HSC ist rechtlich un-
wirksam.
• Aufgrund seiner Priorität hat der
Radio Telegraphy High Speed Club
das Recht auf die Kurzbezeichnung
„HSC“ und sein Rautenemblem.
Der richtige HSC
Der HSC wurde 1951 als reine In-
teressengruppe im DARC e.V. ge-
gründet und existiert bis heute in
unveränderter Form. Er wurde be-
wusst nicht als eingetragener Verein
gegründet. Funkamateure des ehe-
maligen Ostblocks hätten nicht Mit-
glied in einem westlichen „eingetra-
genen Verein“ werden können.
Außerdem wollte man auf Vereins-
meierei verzichten, der HSC sollte
auf den Bändern „leben“.
Das funktionierte über 28 Jahre her-
vorragend, bis ein Mitglied (DJ7LQ)
zusammen mit einigen Nichtmitglie-
dern des HSC Ende 1979 die eta-
blierte Interessengemeinschaft HSC
für aufgelöst erklärte. Er gründete
einen eingetragenen Verein, der sich
unseren Namen, den Schriftzug
„HSC“ und die HSC-Raute verein-
nahmte. Dieses wurde alles umge-
hend geschmacksmusterrechtlich
geschützt (§12BGB) und ins Ver-
einsregister beim Amtsgericht Starn-
berg (VR633) eingetragen.
Vertreten durch seinen 1. Vorsitzen-
den Udo Osenbrügge, DJ7LQ, der
die Clubstation DFØHSC betreibt,
und seine Frau Elisabeth, DL5MAD,
(ebenfalls vertretungsberechtigtes
Vorstandsmitglied) begann der ein-
getragene Verein insgesamt sechs
Prozesse gegen Mitglieder des HSC,
den DARC e.V., die DIG usw. zu
führen.
Bis auf einen Fall verlor dieser HSC
e.V. alle Prozesse: In diesem einzi-
gen Fall wurde unnötig von dem Be-
schuldigten ein außergerichtlicher
Vergleich akzeptiert, während alle
Berggipfel aktivieren
Am 1. August star-
tete „Summits on
the air” (SOTA) in
DL. Hierbei geht es
darum, Berggipfel
zu aktivieren. Jeder
Berg bringt Punkte; umso mehr, je
höher er ist. Nachdem SOTA schon in
Großbritannien, Irland und Südafrika
läuft, kamen nun Deutschland und
Griechenland hinzu.
Regeln und Informationen gibt es unter
www.sota.org.uk, www.dl0kgm.deso-
wie www.qsl.net/dl2lux.
Matthias Schüler, DL1JMS
CQ DL 9-2003
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