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Autodesk

Softwarelizenzvertrag

Deutsch

 

SORGFÄLTIG LESEN: AUTODESK, INC. („AUTODESK“) LIZENZIERT IHNEN SOFTWARE NUR UNTER DER BEDINGUNG, DASS SIE ALLE IN DIESEM SOFTWARELIZENZ-VERTRAG („VERTRAG“) ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN ANNEHMEN.

INDEM SIE DIE SCHALTFLÄCHE „ANNEHMEN“ („I ACCEPT“) UNTER DIESEM VERTRAG WÄHLEN ODER INDEM SIE DIE SOFTWARE VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE INSTALLIEREN, HOCHLADEN, AUFRUFEN ODER ANDERWEITIG KOPIEREN ODER BENUTZEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESEN VERTRAG GEBUNDEN ZU SEIN. DADURCH WIRD EIN VERTRAG ZWISCHEN AUTODESK UND IHNEN PERSÖNLICH ABGESCHLOSSEN, FALLS SIE DIE SOFTWARE FÜR SICH SELBST ERWERBEN, ODER ZWISCHEN AUTODESK UND DER GESELLSCHAFT ODER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON, FÜR DIE SIE DIE SOFTWARE ERWERBEN.

FALLS SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND ODER FALLS SIE WEDER SICH SELBST NOCH DIE GESELLSCHAFT, DIE SIE VERTRETEN, VERPFLICHTEN WOLLEN: (A) INSTALLIEREN UND BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT, LADEN SIE DIESE NICHT HOCH, RUFEN SIE DIESE NICHT AUF UND KOPIEREN ODER BENUTZEN SIE DIESE NICHT ANDERWEITIG; (B) WÄHLEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE „ABLEHNEN“ („I REJECT“) UNTER DIESEM VERTRAG (WODURCH DAS LADEN DER SOFTWARE ABGEBROCHEN WIRD) UND (C) GEBEN SIE DIE SOFTWARE UND JEDWEDE BEGLEITENDE DOKUMENTATION UND MATERIALIEN INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH DEM ERWERB DER SOFTWARE AN DAS UNTERNEHMEN ZURÜCK, VON DEM SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, UM EINE RÜCKVERGÜTUNG ZU ERHALTEN.

DAS INSTALLIEREN, HOCHLADEN, AUFRUFEN ODER DAS ANDERWEITIGE KOPIEREN ODER BENUTZEN DIESER SOFTWARE ODER VON BEIGEFÜGTER DOKUMENTATION ODER BEIGEFÜGTEN MATERIALIEN AUSSERHALB DES VETRAGLICH GESTATTETEN UMFANGS IST NICHT GESTATTET UND STELLT EINE WESENTLICHE VERLETZUNG DIESES VERTRAGS SOWIE EINE VERLETZUNG DER URHEBERRECHTE UND ANDERER GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE BZGL. DIESER SOFTWARE, DOKUMENTATION UND MATERIALIEN DAR. FALLS SIE DIESE SOFTWARE VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE INSTALLIEREN, HOCHLADEN, AUFRUFEN ODER ANDERWEITIG KOPIEREN ODER BENUTZEN, OHNE DIESEN VERTRAG ABGESCHLOSSEN ODER ANDERWEITIG EINE SCHRIFTLICHE ERLAUBNIS VON AUTODESK ERLANGT ZU HABEN, ODER FALLS SIE ES VERSÄUMEN, DIESEN VERTRAG EINZUHALTEN, BEGEHEN SIE EINE VERLETZUNG DES URHEBERRECHTS UND ANDERER GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE. IN EINEM SOLCHEN FALL SIND SIE AUTODESK UND SEINEN LIZENZGEBERN GEGENÜBER UNTER UMSTÄNDEN SCHADENSERSATZPFLICHTIG UND MACHEN SICH EVENTUELL STRAFBAR.

VON DRITTEN ERHALTENE SOFTWARE IST WAHRSCHEINLICH UNTER VERLETZUNG DER RECHTE AUTODESKS BEREITGESTELLT WORDEN, SOFERN ES AUTODESK DIESEN DRITTEN NICHT DIREKT ODER INDIREKT GESTATTET HAT, DIE SOFTWARE ZU VERTREIBEN.  IN EINEM SOLCHEN FALL IST AUTODESK NICHT VERPFLICHTET, EINEN AKTIVIERUNGSCODE AUSZUSTELLEN ODER IHNEN ANDERWEITIG DAS INSTALLIEREN ODER BENUTZEN DER SOFTWARE ZU GESTATTEN.

 

 

1.              DefinitionEN

1.1              Aufrufenbezeichnet das Benutzen oder das Profitieren von der Benutzung der Funktionalität der Software.

1.2              Autodesk-Materialien“ ist der Oberbegriff für Software, Benutzerdokumentation und Ausgeschlossene Materialien.

1.3              Computer“ bezeichnet ein einziges elektronisches Gerät mit einer oder mehreren Zentraleinheiten (CPUs), das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form akzeptiert und die Informationen zur Erlangung eines bestimmten Ergebnisses auf der Grundlage einer Sequenz von Anweisungen manipuliert.

1.4              Ausgeschlossene Materialien“ bezeichnet jegliche auf Medien oder mit Materialien an Sie gelieferten Programme, Module, Komponenten oder Funktionen, die nicht innerhalb der in der Benutzerdokumentation beschriebenen Lizenzparameter liegen oder für die Sie nicht die anfallenden Gebühren gezahlt haben.

1.5              Installieren“ bezeichnet das Platzieren einer Kopie der Software auf einer Festplatte oder einem anderen Speichermedium in beliebiger Weise (einschließlich der Benutzung einer der Software beigefügten Installations-Dienstprogramm-Anwendung).

1.6              Lizenzparameterbezeichnet die Definition und Beschränkung des anwendbaren Lizenzumfangs in Ziffer 2.2 dieses Vertrags.

1.7              Erlaubte Anzahlbezeichnet eine für die anwendbaren Lizenzparameter relevante Anzahl, die Autodesk unter Umständen in der anwendbaren Benutzerdokumentation festlegt. Die Erlaubte Anzahl ist eins (1), sofern in der Benutzerdokumentation keine abweichende Erlaubte Anzahl festgelegt ist.

1.8              Softwarebezeichnet das Computer-Programm, in welchem dieser Vertrag eingebettet ist oder das mit diesem Vertrag zusammen geliefert wird. Falls Programme als Teil eines gebündelten Pakets, einer Suite oder einer Serie an Sie geliefert werden, schließt der Begriff Software alle Programme ein, die an Sie als Teil dieses gebündelten Pakets, dieser Suite oder dieser Serie geliefert und in der Benutzerdokumentation beschrieben werden.

1.9              Gebietbezeichnet das Land, in dem Sie die Software erwerben, es sei denn, (i) Sie haben die Software in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) erworben (in welchem Fall das „Gebiet“ sich auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union und der EFTA bezieht) oder (ii) es ist etwas Abweichendes in der Benutzerdokumentation angegeben.

1.10              Deinstallieren“ bedeutet zerstören oder entfernen.

1.11              Benutzerdokumentationbezeichnet die erläuternden gedruckten oder elektronischen Materialien, die Autodesk oder Autodesks autorisierter Vertriebshändler in die Software aufnimmt oder in der Software oder auf einer Verpackung mit der Software liefert oder auf einer Rechnung, via E-Mail, Fax oder anderweitig an Sie schickt, wenn Sie die Software erwerben oder nachdem Sie die Software erworben oder Installiert haben. Benutzerdokumentation schließt unter anderem Lizenzspezifikationen, Aktivierungscode, Lizenzdateien, Anweisungen zur Benutzung der Software und/oder technische Spezifikationen ein.

1.12              Siebezeichnet Sie persönlich (d.h. die natürliche Person, die diesen Vertrag liest und aufgefordert ist, diesen anzunehmen), falls Sie die Software für sich selbst erwerben, oder die Gesellschaft oder andere juristische Person, für die Sie die Software erwerben (aber nicht Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften oder andere verbundene Unternehmen einer solchen Gesellschaft oder anderen juristischen Person).

 

2.              SoftwareLIZENZ

2.1              Lizenzgewährung.  Autodesk gewährt Ihnen eine nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Benutzung von maschinenlesbaren Objektcode-Kopien der Software und Benutzerdokumentation in Ihrem Gebiet, und zwar gemäß der anwendbaren Benutzerdokumentation und innerhalb des Umfangs der Lizenzparameter. Sie dürfen die in der Software ggf. enthaltenen bzw. mit ihr gelieferten oder anderweitig von Autodesk zur Benutzung mit der Software erhältlichen Anwendungsprogrammierschnittstellen („API“) Aufrufen, um Programme, Module, Komponenten oder Funktionalität zu entwickeln, die (i) mit der Software kompatibel sind und mit ihr genutzt und oder/gekoppelt werden und (ii) erhebliche Mehrwert-Funktionalität oder Verbesserungen zu der Software beitragen („API-Module“); Sie dürfen derartige API-Module jedoch nur auf Computern Installieren und Aufrufen, auf denen auch eine lizenzierte Kopie der Software installiert ist, und dies darf auβerdem nur in Verbindung mit dem Installieren und Aufrufen der Software durch Sie und nur für Ihre internen Geschäftszwecke erfolgen. Sie dürfen die API-Module weder vollständig noch teilweise weitervertreiben. Autodesks Lizenzgewährung (und somit auch Ihr Recht, die Software und Benutzerdokumentation zu Installieren und zu benutzen) steht unter der Bedingung Ihrer ununterbrochenen Einhaltung aller in diesem Vertrag beschriebenen Lizenzbeschränkungen und sonstigen Bestimmungen. Falls Sie eine oder mehrere dieser Beschränkungen oder sonstigen Bestimmungen verletzen, endet die Lizenzgewährung automatisch und sofort. Die Lizenzbeschreibungen in dieser Ziffer 2 (Softwarelizenz) definieren den Umfang der Rechte, die Autodesk Ihnen gewährt. Jegliche Benutzung der Software oder Benutzerdokumentation außerhalb des anwendbaren Lizenzumfangs oder in sonstiger Weise nicht im Einklang mit diesem Vertrag stehende Benutzung stellt eine Verletzung der gewerblichen Schutzrechte von Autodesk sowie eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags dar. Für Ausgeschlossene Materialien (sofern vorhanden) wird gemäß den Bedingungen dieses Vertrags keine Lizenz gewährt. Wenn Sie die Software nicht rechtmäβig von Autodesk oder von einem Dritten, dem Autodesk direkt oder indirekt gestattet hat, die Software zu vertreiben, erworben haben, wird gemäß den Bedingungen dieses Vertrags ebenfalls keine Lizenz gewährt.

2.2              Lizenzparameter.  Die Lizenzgewährung durch Autodesk unterliegt einem oder mehreren in dieser Ziffer 2.2 (Lizenzparameter) definierten und in der Benutzerdokumentation festgelegten Lizenzparameter(n). Vorbehaltlich anderer Festlegungen durch oder Vereinbarungen mit Autodesk gemäß der Benutzerdokumentation unterliegt jegliche Software lediglich der Lizenz für Einzelversionen (Individualversionen) (siehe Ziffer 2.2.1 Einzelversion (Individualversion)).

              2.2.1              Einzelversion (Individualversion).  Falls Autodesk die Software als „Einzelversion“ oder „Individualversion“ bezeichnet oder falls die Benutzerdokumentation die Software nicht mit einer der in Ziffern 2.2.2 (Mehrplatz-Einzelversion) bis 2.2.6 (Demoversion) festgelegten Versionsbezeichnungen kennzeichnet, dürfen Sie eine (1) Kopie der Software ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke auf einem (1) Einzelcomputer Installieren und Aufrufen. Die Software darf nicht über eine Netzwerkverbindung von anderen Computern Aufgerufen, betrieben, angezeigt, Installiert oder hochgeladen werden. Sie dürfen die Software nur auf jeweils einem (1) Computer Installieren oder Aufrufen, nicht auf mehreren Computern gleichzeitig, sofern keine ausdrückliche Genehmigung seitens Autodesk diese Einschränkung aufhebt.

              2.2.2              Mehrplatz-Einzelversion. Wenn Autodesk die Software als „Mehrplatz-Einzelversion“ identifiziert, dürfen Sie die Erlaubte Anzahl von Kopien der Software auf der Erlaubten Anzahl von einzelnen Computern ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke Installieren und Aufrufen. Die Software darf nicht über eine Netzwerkverbindung von anderen Computern Aufgerufen, betrieben, angezeigt, Installiert oder hochgeladen werden. Sofern keine ausdrückliche Genehmigung seitens Autodesk diese Einschränkung aufhebt, dürfen Sie die Software nur jeweils auf der Erlaubten Anzahl von Computern gleichzeitig Installieren oder Aufrufen.

              2.2.3              Netzwerkversion.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als „Netzwerkversion“ bezeichnet, dürfen Sie eine (1) Kopie der Software auf Ihrem Datei-Server-Computer Installieren und Aufrufen, und zwar ausschließlich für Ihre eigenen internen Geschäftszwecke und unter Anwendung des Autodesk-Lizenz-Manager-Tools (falls vorhanden). Die Software darf durch andere Computer oder – auf einem einzigen Computer – als eine Mehrfach-Benutzer-Installation Installiert und Aufgerufen werden, solange die maximale Anzahl der gleichzeitigen Benutzer die Erlaubte Anzahl nicht übersteigt.

              2.2.4              Schulungsversion.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als „Schulungsversion“ bezeichnet, dürfen Sie eine (1) Kopie der Software auf der Erlaubten Anzahl von Computern Installieren und Aufrufen, und zwar nur für Bildungszwecke (wie in der anwendbaren Benutzerdokumentation näher angegeben) und für keine anderen Zwecke. Ohne die Allgemeingültigkeit des Voranstehenden einzuschränken, dürfen die Schulungsversionen der Software nicht für kommerzielle, professionelle, kommerzielle Schulungs- oder für sonstige gewinnorientierte Zwecke benutzt werden. Zusätzlich finden funktionelle Einschränkungen gemäß Ziffer 6 (Warnungen) Anwendung.

              2.2.5              Studentenversion und Version für den individuellen Schulungsbedarf.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als „Studentenversion“ oder „Version für den individuellen Schulungsbedarf“ bezeichnet, dürfen Sie eine einzige Kopie der Software auf der Erlaubten Anzahl von Computern Installieren und Aufrufen, und zwar nur für persönliche Lernzwecke und für keine anderen Zwecke. Studentenversionen und Versionen für den individuellen Schulungsbedarf der Software dürfen für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Tag benutzt werden, an dem Sie die Software erstmalig Installiert haben, sofern Autodesk in der Benutzerdokumentation nichts anderes vorgesehen hat. Ohne die Allgemeingültigkeit des Voranstehenden einzuschränken, dürfen die Studentenversionen und Versionen für den individuellen Schulungsbedarf der Software nicht für kommerzielle, professionelle oder für gewinnorientierte Zwecke benutzt werden; ferner finden die in Ziffer 6 (Warnungen) näher beschriebenen Funktionsbeschränkungen auf diese Versionen Anwendung. Studentenversionen dürfen außerdem nur von Faktultätsmitgliedern, Personal und von Studenten benutzt werden, die einen akademischen Grad, ein Diplom oder eine Teilnahmebestätigung anstreben, und diese Personen müssen einer anerkannten Bildungsinstitution angehören. Ein Student, der einen akademischen Grad, ein Diplom oder eine Teilnahmebestätigung anstrebt, ist ein Student, der zum Zeitpunkt der Installation der Studentenversion an einer anerkannten Bilddungsinstitution eingeschrieben ist für (i) drei (3) oder mehr Semesterwochenstunden in einem Studiengang, der zu einem akademischen Grad führt, oder (ii) ein neunmonatiges oder längeres Programm, über das eine Teilnahmebestätigung ausgestellt wird. Sie erklären sich bereit, auf Aufforderung durch Autodesk einen Einschreibungsnachweis zu erbringen.

              2.2.6              Demoversion.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als Demoversion oder als nicht zum Verkauf („NFS“) oder nicht zum Wiederverkauf („NFR“) bestimmte Version („Demoversion“) bezeichnet, dürfen Sie eine Kopie der Software nur zum Zwecke der Evaluierung und Demonstration Installieren und Aufrufen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Voranstehenden einzuschränken, dürfen Sie Demoversionen der Software nicht zur produktvergleichenden Analyse oder für kommerzielle, professionelle oder sonstige gewinnorientierte Zwecke benutzen. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Festlegungen durch Autodesk darf die Demoversion nur für einen dreißigtägigen (30-tägigen) Evaluierungszeitraum Installiert werden. Zusätzlich finden funktionelle Einschränkungen gemäß Ziffer 6 (Warnungen) Anwendung.

              2.2.7              Lizenzlaufzeit.  Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags ist die Lizenz zur Benutzung der Software zeitlich unbegrenzt, es sei denn, die Software stellt eine Demoversion, Studentenversion oder Version für den individuellen Schulungsbedarf dar oder ist als befristete Lizenz, Lizenz mit beschränkter Laufzeit oder als Miet-Lizenz bezeichnet. In solchen Fällen ist Laufzeit der Lizenz die von Autodesk in der anwendbaren Benutzerdokumentation festgelegte Laufzeit („Designierte Laufzeit“) oder die Laufzeit, für die Sie bezahlt haben, falls diese kürzer ist. Falls Autodesk die Software als befristete Lizenz, Lizenz mit beschränkter Laufzeit oder als Miet-Lizenz bezeichnet und keine Laufzeit festlegt, läuft die Designierte Laufzeit neunzig (90) Tage nach dem Datum Ihrer ersten Installation der Software ab. Eine Benutzung der Software über die anwendbare Lizenzlaufzeit hinaus und jeder Versuch, die Zeitsteuerungs-Deaktivierungs-Funktion in der Software auszuschalten, stellt eine unberechtigte Benutzung sowie eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags sowie von gewerblichen Schutzrechten dar.

2.3              Upgrades.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als Upgrade oder Update („Neue Version“) von zuvor an Sie lizenzierter Software („Frühere Version“) bezeichnet, endet die Lizenzgewährung bezüglich der Früheren Version einhundertzwanzig (120) Tage nach Installation der Neuen Version. Innerhalb dieser Frist von einhundertzwanzig (120) Tagen nach Installation der Neuen Version müssen Sie (i) jegliche Benutzung der Früheren Version einstellen und alle auf Ihrem Computer Installierten Kopien der Früheren Version Deinstallieren und (ii) jedwede Autodesk-Materialien für die Frühere Version zerstören oder nach Aufforderung durch Autodesk an Autodesk oder an das Unternehmen, von dem Sie diese erhalten haben, zurückgeben. Autodesk behält sich das Recht vor, von Ihnen einen zufriedenstellenden Nachweis darüber zu verlangen, dass alle Kopien der Früheren Version Deinstalliert und jedwede Autodesk-Materialien für die frühere Version zerstört oder zurückgegeben wurden. Falls Sie die Autodesk Subscription erworben haben, stehen Ihnen eventuell zusätzliche Rechte gemäß der Autodesk-Subskriptions-Vereinbarung zu, und die Pflichten in diesem Abschnitt gelten eventuell für die Dauer der Autodesk-Subskriptions-Vereinbarung nicht für Sie.   

2.4              Crossgrades. Wenn Autodesk die Software in der Benutzerdokumentation als Crossgrade („Crossgrade“) für zuvor an Sie lizenzierte Software (auch: eine „Frühere Version“) bezeichnet, endet die Lizenzgewährung bezüglich der Früheren Version sechzig (60) Tage  nach Installation des Crossgrades (oder nach einem anderen Zeitraum, den Autodesk ggf. in der Benutzerdokumentation festgelegt hat) (der „Crossgrade-Zeitraum“). Innerhalb des Crossgade-Zeitraums müssen Sie (i) jegliche Benutzung der Früheren Version einstellen und alle auf Ihrem Computer Installierten Kopien der Früheren Version Deinstallieren und (ii) jedwede Autodesk-Materialien für die Frühere Version zerstören oder nach Aufforderung durch Autodesk an Autodesk oder an das Unternehmen, von dem Sie diese erhalten haben, zurückgeben. Autodesk behält sich das Recht vor, von Ihnen einen zufriedenstellenden Nachweis darüber zu verlangen, dass alle Kopien der Früheren Version Deinstalliert und jedwede Autodesk-Materialien für die frühere Version zerstört oder zurückgegeben wurden.

2.5              Zusätzliche Software. Autodesk oder eine dritte Partei, der dies von Autodesk in Verbindung mit der an Sie lizenzierten Software gestattet wurde, kann Ihnen unter Umständen zusätzliche Software zur Verfügung stellen, welche die Software ergänzt oder ausweitet und keine Neue Version oder Crossgrade ist. Eine solche zusätzliche Software unterliegt den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung mit Ausnahme von Ziffer 5.1 (Beschränkte Gewährleistung), sofern nicht etwas anderes zum Zeitpunkt der Aushändigung durch Autodesk oder die jeweilige dritte Partei festgelegt wurde.

2.6              Software-Komponenten.  Die Software wird als Einzelprodukt an Sie lizenziert und ihre Komponenten dürfen nicht getrennt werden zum Zwecke des Aufrufens oder des Vertriebs auf mehr als einem (1) Computer, es sei denn, Autodesk gestattet dies ausdrücklich in der entsprechenden Benutzerdokumentation.

2.7              Beendigung.  Nach Ablauf der Lizenzgewährung oder dieses Vertrags müssen Sie (i) jegliche Benutzung der Autodesk-Materialien einstellen und alle Kopien der Software Deinstallieren sowie (ii) alle Autodesk-Materialien zerstören oder auf Anfrage von Autodesk an Autodesk oder an das Unternehmen, von dem Sie diese erhalten haben, zurückgeben. Autodesk behält sich das Recht vor, von Ihnen einen zufriedenstellenden Nachweis darüber zu verlangen, dass alle Kopien der Software Deinstalliert und jedwede Autodesk-Materialien zerstört oder zurückgegeben wurden.

 

3.              erlaubte und untersagte handlungen

3.1              Erlaubte Handlungen

3.1.1              Backup-Kopie.

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